Gebrauchtwagenkauf: Bezeichnung "Unfallwagen" bei wirtschaftlichem Totalschaden
Ein Gebrauchtwagenhändler muss den Käufer ungefragt darauf hinweisen, wenn der verkaufte Pkw einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Ansonsten macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Hinweis im Kaufvertrag, es handele sich um einen "Unfallwagen", wird der Schwere des Vorschadens nicht gerecht.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.12.2003
I-3 U 13/03
OLGR Düsseldorf 2004, 152