Arbeitslos: Gefahren eines Wechsels der Lohnsteuerklasse
Der Wechsel der Lohnsteuerklassen unter Eheleuten kann bei der Einordnung eines Arbeitslosen in die maßgebliche Leistungsgruppe (§ 137 Abs. 4 S. 1 SGB III) erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Ein steuerrechtlich zulässiger Steuerklassenwechsel kann nach dieser Vorschrift rückwirkend zu einem wesentlich geringeren Arbeitslosengeld führen. Das Bundessozialgericht weist darauf hin, dass die Arbeitsämter den Arbeitslosen deutlich und gesondert auf die nachteiligen Folgen hinweisen und eine individuelle Beratung anbieten müssen. Hätte ein Betroffener den Steuerklassenwechsel bei zutreffender Beratung nicht vorgenommen, darf er das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld behalten.
ebenso: BSG, 16.3.2005, B11a/11 AL 41/03 R
Urteil des BSG vom 01.04.2004
B 7 AL 36/03 R
Pressemitteilung des BSG