Selbsthilferecht bei Grundstücksstörung durch nachbarliche Baumwurzeln


Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Entscheidung zum Selbsthilferecht bei Grundstücksstörung durch nachbarliche Baumwurzeln erlassen. Der Eigentümer eines Baumes muss dafür Sorge tragen, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen. Ansonsten ist er als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB anzusehen.

Der durch vom Nachbargrundstück herübergewachsene Baumwurzeln beeinträchtigte Grundstückseigentümer kann die vom Störer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung auch selbst vornehmen und die dadurch entstehenden notwendigen Kosten von seinem Nachbarn erstattet verlangen.


Urteil des BGH vom 28.11.2003
V ZR 99/03
MDR 2004, 504
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