Anspruch auf den hälftigen Anteil aus eigenmächtigem Wertpapierverkauf


Verkauft ein getrennt lebender Ehegatte Wertpapiere aus einem während der Ehezeit angeschafften gemeinsamen Depot, ist er mangels anderer Vereinbarung seinem Ehepartner zur Auszahlung des anteiligen Erlöses verpflichtet. Der Ausgleichsanspruch besteht im Regelfall in Höhe des Hälftebetrages. Macht der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine höhere Quote geltend, muss er eine solche Abweichung darlegen und beweisen.


Urteil des OLG Bremen vom 12.02.2004
4 U 59/03
OLGR Bremen 2004, 256
MDR 2004, 1004
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