Klage auf Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrags
Ein Elternteil kann von seinem geschiedenen Ehegatten die Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrages verlangen, wenn dieser Ehegatte über keine oder im Vergleich zum anderen Elternteil lediglich geringe zu versteuernde Einkünfte verfügt und sich der begünstigte Elternteil verpflichtet, die dem anderen Teil entstehenden Nachteile zu ersetzen.
Eine derartige Klage auf Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrags ist allerdings unzulässig, soweit sie sich auf künftige Veranlagungszeiträume bezieht.
Urteil des OLG Koblenz vom 15.03.2004
13 UF 817/03
NJW 2004, 1743