Kaskoversicherung: falsche Preisangabe bei Oldtimer-Versicherung
Bei Abschluss einer Kaskoversicherung für einen Oldtimer muss der Anschaffungswert korrekt angegeben werden. Wird ein überhöhter Kaufpreis aufgeführt, verliert der Fahrzeughalter seinen Versicherungsschutz.
Urteil des OLG Hamm 25.10.2002
20 U 38/02
OLGR Hamm 2003, 129