Kaskoversicherung: grob fahrlässiges Suchen im Fußraum


Verunfallt ein Autofahrer, weil er durch das Suchen einer heruntergefallenen Musik-Kassette das Lenkrad verreißt, handelt er grob fahrlässig. Folge: Die Vollkaskoversicherung muss für den Eigenschaden ihres Versicherungsnehmers nicht aufkommen.


Urteil des LG Coburg vom 10.12.2003
21 O 705/03
OLG Coburg online
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