Kaskoversicherung: grob fahrlässiges Suchen im Fußraum
Verunfallt ein Autofahrer, weil er durch das Suchen einer heruntergefallenen Musik-Kassette das Lenkrad verreißt, handelt er grob fahrlässig. Folge: Die Vollkaskoversicherung muss für den Eigenschaden ihres Versicherungsnehmers nicht aufkommen.
Urteil des LG Coburg vom 10.12.2003
21 O 705/03
OLG Coburg online