Ehegattenarbeitsverhältnis: keine Kündigung wegen zerrütteter Ehe


Das zwischen Eheleuten bestehende Arbeitsverhältnis kann nicht allein deshalb gekündigt werden, weil die Ehe zerrüttet ist. Hinzu kommen muss ein Fehlverhalten, das sich auf den Betriebsablauf oder Betriebsfrieden in besonderem Maße auswirkt, wie z. B. das Erscheinen des Ehegatten im Geschäft "mit wechselnden Freundinnen". Selbst dann - so das Landesarbeitsgericht Köln - hat der Kündigung jedoch in der Regel eine entsprechende Abmahnung vorauszugehen.


Urteil des LAG Köln vom 28.11.2002
5 Sa 566/02
Handelsblatt vom 20.08.2003
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