Arzt muss sich auf Überweisung verlassen können


Wird einem Facharzt von einem Kollegen ein Patient überwiesen, so kann er darauf vertrauen, dass der Überweisung eine umfassende Anamnese vorangegangen ist. Ohne besondere Anhaltspunkte auf eine Fehldiagnose des überweisenden Kollegen ist er nicht zu weiteren Untersuchungen verpflichtet und kann sich darauf beschränken, den Überweisungsauftrag konkret zu erfüllen.

Im entschiedenen Fall erhielt ein Chirurg von einem Augenarzt die Überweisung zur Operation am grauen Star. Der Operationserfolg blieb deswegen aus, weil der Patient - für den Operateur ohne weitere Untersuchung nicht erkennbar - an einer so genannten konzentrischen Gesichtsfeldverengung litt. Der Chirurg war dem Patienten daher nicht zum Schadensersatz verpflichtet.


Urteil des OLG Jena vom 15.01.2004
4 U 836/03
RdW Heft 10/2004, Seite VI
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