Irreführung mit zinsgünstiger Sonderfinanzierung


Wirbt ein Elektronikfachmarkt mit dem Slogan "0 % Sonderfinanzierung - das kann sich jeder leisten" ist dies irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die finanzierende Verbraucherbank von vornherein ganze Berufsgruppen wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger oder Hausfrauen von der Kreditgewährung ausschließt.


Urteil des OLG Düsseldorf
I-20 U 187/03
Handelsblatt vom 11.08.2004
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