Darlehensabrechnung nach anerkanntem Rechnungsabschluss


Eine Bank kann ein Darlehen unter anderem auf der Grundlage eines vom Kunden anerkannten Rechnungsabschlusses zurückfordern, wenn der darlehensnehmende Kunde den Saldo anerkannt hat. Für einen solchen Saldoanerkenntnisvertrag ist allerdings erforderlich, dass die Bank dem Kunden einen Rechnungsabschluss übersandt hat.

Bloße Kontoauszüge stellen nach Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin keinen Rechnungsabschluss dar. Sie beinhalten lediglich die Mitteilung eines reinen Postensaldos, der der Bank die Kontrolle über die vom Kunden getroffenen Verfügungen und dem Kunden die Übersicht über seinen Kontostand erleichtern soll.


Urteil des KG Berlin vom 22.03.2004
8 U 268/03
KGR Berlin 2004, 366
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