Das meist versehentliche Herunterladen von 0190-Anwählprogrammen im Internet führt dazu, dass eine gebührenpflichtige Telefonnummer oft für längere Zeit aufrecht erhalten bleibt, ohne dass dies dem Anwender bewusst ist. Das führt meist zu "horrenden" Telefonrechnungen.
Dieses Problem ist in "User-Kreisen" seit langem hinlänglich bekannt. Daher entschied das Amtsgericht in einem Rechtsstreit, bei dem es um eine Telefonrechnung von knapp 1000 EUR ging, zu Ungunsten des Internetnutzers. Dieser hätte entsprechende Vorkehrungen an seinem PC treffen können, um das Auslösen des kostenpflichtigen Dienstes zu verhindern.
Urteil des AG Dillenburg 13.09.2002
5 C 286/02
Handelsblatt vom 24.09.2003