Kein Widerrufsrecht bei Vertragsschluss auf Ausstellungen und Messen


Käufe auf Ausstellungen und Messen stellen nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart in der Regel keine Haustürgeschäfte dar. Einem Verbraucher steht in derartigen Fällen daher kein Widerrufsrecht nach § 312 BGB zu.


Urteil des OLG Stuttgart vom 17.03.2003
6 U 232/02
OLGR Stuttgart 2003, 257
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