Nutzungsausfallentschädigung bei beschädigtem Familienfahrzeug


Ein unfallgeschädigter Autofahrer erhält während der Zeit, in der ihm sein Wagen unfallbedingt nicht zur Verfügung steht, eine Nutzungsausfallentschädigung, soweit er keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Besteht jedoch die zumutbare Möglichkeit, einen Zweitwagen zu nutzen oder ist der Unfallgeschädigte z. B. wegen eines Krankenhausaufenthalts gar nicht in der Lage, Auto zu fahren, entfällt ein Anspruch auf Nutzungsausfall. Etwas anderes gilt allerdings, wenn das beschädigte Fahrzeug auch Familienangehörigen regelmäßig zur Verfügung steht.


Urteil des OLG Koblenz vom 19.01.2004
12 U 1356/02
NZV 2004, 259
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