Sperrfristverkürzung trotz noch nicht abgeschlossener Nachschulung
Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Führerscheinentzug wegen einer Alkoholfahrt kann bei erfolgreicher Teilnahme an einem Nachschulungskurs um bis zu drei Monate verkürzt werden.
Die Verkürzung der Sperrfrist ist durchaus auch bei einem hohen Alkoholwert von 1,97 Promille möglich. Ferner braucht die Nachschulungsmaßnahme noch nicht ganz abgeschlossen sein. Der betroffene Autofahrer muss in einem derartigen Fall aber durch überdurchschnittliches Engagement seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeigen nachgewiesen haben.
Beschluss des LG Kleve vom 28.01.2004
226 Qs (70/03)
DAR 2004, 470