Kfz-Leasing: Restwertberechnung bei vorzeitiger Kündigung
Hat der Leasinggeber einen Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung wegen Zahlungsverzugs gekündigt, hat der säumige Leasingnehmer den durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierfür ist der tatsächliche Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe und der voraussichtliche Wert zum Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Vertragsendes festzustellen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs spielt hierbei der vom Leasinggeber intern kalkulierte Restwert des Leasingfahrzeugs auch dann keine Rolle, wenn der Leasinggeber für den Fall der ordnungsgemäßen Beendigung des Leasingvertrages in Höhe des Restwertes eine Rückkaufvereinbarung mit dem Fahrzeughändler getroffen hat, von dem er das Leasingfahrzeug erworben hat.
Urteil des BGH vom 14.07.2004
VIII ZR 367/03
DAR 2004, 519