Die Aufklärungspflicht eines Arztes vor einer Hüftoperation erstreckt sich auch darauf, dass sich die Beschwerden trotz einer sachgerecht durchgeführten Operation u. U. sogar verschlimmern können. Eine Aufklärung über das Misserfolgsrisiko besteht selbst dann, wenn eine derartige Operation in dem Krankenhaus noch nie misslungen ist.
Urteil des OLG Koblenz vom 01.04.2004
5 U 844/03
MDR 2004, 881