Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft und deshalb den gesetzlich gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beim Verkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) gewähren. Dies gilt gleichermaßen für eine Internetbuchhandlung.
Ein unzulässiger Preisnachlass liegt nicht nur dann vor, wenn das Buch zu einem niedrigeren als dem festgesetzten Preis verkauft wird. Auch die Aushändigung so genannter Startgutscheine, deren Wert bei Erwerb eines Buchs angerechnet wird, stellt einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz dar.
Urteil des OLG Frankfurt vom 20.07.2004
11 U (Kart) 15/04
NJW 2004, 3122