Gemeinsame Sorgerechtserklärung vor rechtskräftiger Scheidung der Mutter
Nicht miteinander verheiratete Eltern können sich gern. § 1626a BGB schon vor rechtskräftiger Scheidung der Kindesmutter für die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden. Die Wirksamkeit der Erklärung tritt jedoch erst mit der Rechtskraft der Scheidung der Mutter ein. Bis dahin ist sie schwebend unwirksam.
Beschluss des BGH vom 11.02.2004
XII ZB 158/02
NJW 2004, 1595
FPR 2004, 396