Vorsätzliche oder fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung


Für die Strafbemessung nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es u. a. auf die Frage an, ob der Verkehrsverstoß fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Ein wichtiges Indiz ist hierbei das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung. Hierbei ist nicht der absolute Wert der Überschreitung ausschlaggebend (z. B. 30 km/h mehr als die zulässige Höchstgeschwindigkeit), sondern der relative Wert, d. h. das Verhältnis zwischen gefahrener und vorgeschriebener Geschwindigkeit (z. B. 50 Prozent = 45 statt 30 km/h).

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 Prozent ist, wenn nicht besondere Umstände dagegensprechen, von einer vorsätzlichen Begehungsweise auszugehen, was insbesondere im Wiederholungsfall neben einer Geldbuße auch ein einmonatiges Fahrverbot nach sich zieht.


Beschluss des KG Berlin vom 21.06.2004
3 Ws (B) 186/04
DAR 2004, 594
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