Ausgleichsanspruch nach Scheidung trotz Gütertrennung
Erwerben Eheleute aus gemeinsamem Vermögen ein Grundstück und errichten hierauf aus gemeinsam erzielten Einkünften eine Immobilie, so ist nach der Scheidung auch dann ein entsprechender Vermögensausgleich zu schaffen, wenn nur ein Ehegatte Alleineigentümer geworden ist und zudem Gütertrennung vereinbart worden war, um den anderen vor Gläubigerzugriffen zu schützen. Es entsteht in einem solchen Fall hinsichtlich des Eigentums eine so genannte Ehegatteninnengesellschaft, die nach Beendigung der Ehe aufgelöst und ausgeglichen werden muss.
Urteil des OLG Schleswig vom 17.02.2004
8 U 3/03
NJW-RR 2004, 972