Gemeinsames Sorgerecht trotz Umzugs ins Ausland


Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung voraus. Differenzen in Teilbereichen lassen diese Kriterien nicht völlig entfallen. Solche Unstimmigkeiten über die Sorgerechtsausübung durch einen beruflich im Ausland wohnenden Elternteil rechtfertigen allenfalls eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil unter gleichzeitiger Regelung des Umgangsrechts.


Beschluss des BVerfG vom 01.03.2004
1 BvR 738/01
FPR 2004, 393
NJW-Spezial 2004, 60
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