Kaskoversicherung: Vorlage der Originalschlüssel bei Fahrzeugdiebstahl
Ein Versicherungsnehmer, der bei seiner Fahrzeugversicherung den Diebstahl des versicherten Kraftfahrzeugs geltend macht, hat der Versicherung auf Anforderung kurzfristig die Originalfahrzeugschlüssel zu überlassen. Weigert er sich, begeht er eine Obliegenheitsverletzung, durch die die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei wird. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Zurückhaltung der Schlüssel letztlich nicht nachteilig für die Versicherung ausgewirkt hat.
Hinweis: Fachleute können anhand der Originalschlüssel feststellen, ob hiervon Ersatzschlüssel gefertigt wurden. Versicherungsnehmer tun daher gut daran, die Anzahl der vorhandenen Ersatzschlüssel bei der Schadensmeldung anzugeben.
Urteil des BGH vom 07.07.2004
IV ZR 265/03
DAR 2004, 582