Keine nachträgliche Abrechnung von Handy-Gebühren


Zahlt ein Handy-Kunde die Rechnungen des Mobilfunkbetreibers stets zuverlässig, kann dieser für einen bereits abgerechneten Zeitraum wegen angeblicher Computerprobleme nicht weitere Gebühren geltend machen. Eine Nachberechnung kann in einem solchen Fall allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Mobilfunkbetreiber in der Rechnung oder seinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eine Nachforderung versehentlich nicht berücksichtigter Gebühren vorbehalten hat.


Urteil des AG Dachau vom 06.04.2004
3 C 1275/03
CR 2004, 915
MMR 2004, 832
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