Schulpflicht auch für Ausländerkinder


Auch für ausländische Kinder besteht in Deutschland grundsätzlich Schulpflicht. Die Unterrichtung durch religiöse Einrichtungen stellt keinen anerkannten Schulersatz dar. Eine Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht kommt ausnahmsweise nur bei einer alsbaldigen Rückkehr in das Heimatland in Betracht.


Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz
2 B 11530/04
NVwZ-RR 2005, 116
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