Eigene Waschmaschine im Niedrigenergiehaus


Auch in einem Niedrigenergiehaus (so genanntes Passivhaus) sind Mieter, insbesondere wenn sie drei kleine Kinder mit entsprechendem Wäschebedarf haben, berechtigt, in der Wohnung eine eigene Waschmaschine aufzustellen. Sie müssen sich nicht auf die vom Vermieter im Keller zur Verfügung gestellte Maschine verweisen lassen.

Anders lautende Mietvertragsklauseln sind nach einem Urteil des Landgerichts Aachen unwirksam. Ist das besondere Energiekonzept des Anwesens jedoch Vertragsbestandteil, muss der Mieter sicherstellen, dass sich seine eigene Waschmaschineninstallation in dieses Konzept fügt (Anschluss an Warmwasserspeicher des Hauses, "grüner Strom").


Urteil des LG Aachen 10.03.2004
7 S 46/03
NJW 2004, 1807
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