Privathaftpflichtversicherung: Baggerarbeiten durch Heimwerker


Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Gefahren des täglichen Lebens entstehen. Diese Grenze ist dann überschritten, wenn die schadensverursachende Tätigkeit des Versicherungsnehmers wegen der damit verbundenen Gefahren vernünftigerweise nicht mehr ausgeübt werden dürfte. Dies nahm das Oberlandesgericht Oldenburg bei einem vom Versicherten selbst durchgeführten Aushub einer 2,50 Meter tiefen und 50 Quadratmeter großen Baugrube mittels eines Baggers an. Die hierbei vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden an dem angrenzenden Haus (Risse im Mauerwerk) hat die Versicherung daher nicht zu tragen.


Beschluss des OLG Oldenburg vom 02.04.2004
V ZR 267/03
NJW-RR 2004, 1243
NVwZ 2004, 1267
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