Pflegeversicherungsleistung an ausländische Pflegekräfte


Die Pflegeversicherung ist auch dann zur Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für Pflegekräfte verpflichtet, wenn diese aus dem EU-Ausland kommen und nur wenig oder gar kein Geld für ihre Arbeit bekommen.


Urteil des EuGH
C-31/01 und C-502/01
Handelsblatt vom 28.07.2004
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