Kein Verdienstausfallschaden des Alleingesellschafters nach Unfall
Wer durch einen unverschuldeten Unfall einen Verdienstausfall erleidet, kann von dem Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Ersatz seines Schadens verlangen. Das Kammergericht Berlin verneinte bei einem Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer GmbH einen entsprechenden Schadenseintritt. Denn das, was der Geschäftsführer nicht an Bezügen erhält, spart die ihm gehörende Gesellschaft an Personalkosten ein.
Ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht nur dann, wenn und soweit der GmbH durch den Ausfall des Geschäftsführers ein nachweisbarer anderweitiger Schaden - z. B. durch erhöhte Tätigkeit der übrigen Mitarbeiter - entstanden ist.
Urteil des KG Berlin vom 03.06.2004
12 U 357/02
KGR Berlin 2005, 24