Alleinstellungswerbung: kein Vergleich mit Internethandel
Wer mit dem Superlativ "Bester Preis der Stadt" wirbt, sollte sich versichern, dass er von keinem anderen ortsansässigen Einzelhändler unterboten wird. Internetangebote darf der Werbende hierbei jedoch unberücksichtigt lassen. Kunden ist durchaus bewusst, dass ein Internethändler günstiger kalkulieren kann als ein stationäres Geschäft.
Urteil des LG Würzburg vom 29.07.2004
1 ICH O 908/04
Handelsblatt vom 15.12.2004