Unzulässiger Firmenname (Dolmetscher-Institut e. K.)
Die Verwendung des Wortes "Institut" in einem Firmennamen kann zu einer Irreführung über den gewerblichen Charakter des Unternehmens führen. Daher ist in der Regel ein klarstellender Hinweis erforderlich, der die Verwechslungsgefahr mit einer öffentlichen oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden wissenschaftlichen Einrichtung ausschließt.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2004
I-3 Wx 107/04
ZAP EN-Nr. 50/2005