Berufsunfähigkeitsrente trotz verweigerter Operation


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss grundsätzlich auch dann Leistungen erbringen, wenn die Ursache für die Berufsunfähigkeit möglicherweise durch eine Operation beseitigt werden kann und der Versicherungsnehmer die Operation verweigert. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken jedenfalls dann, wenn es sich um eine größere Operation handelt, die nur unter Vollnarkose durchgeführt werden kann und die mit nicht unerheblichen Risiken für den Versicherten verbunden ist.


Urteil des OLG Saarbrücken vom 19.11.2003
5 U 168/00-11
Pressemitteilung des OLG Saarbrücken
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