Betriebsbedingte Kündigung: keine Weiterbeschäftigung bei fehlender Qualifikation


Eine betriebsbedingte Kündigung ist in der Regel unwirksam, wenn im Betrieb eine andere Stelle frei ist, auf der der Gekündigte beschäftigt werden könnte. Eine anderweitige Beschäftigung scheidet jedoch aus, wenn dem Arbeitnehmer die für diesen Arbeitsplatz vom Arbeitgeber verlangte berufliche Qualifikation fehlt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der in Betracht kommende Arbeitsplatz eine mehrjährige Berufserfahrung erfordert.


Urteil des BAG vom 24.06.2004
2 AZR 326/03
Pressemitteilung des BAG
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