Unzulässige Weiterbeschäftigung in Auffanggesellschaft


Um betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern, werden Mitarbeiter nicht selten in so genannten Auffanggesellschaften weiterbeschäftigt (Beispiel Opel). Werden die Arbeitnehmer jedoch damit unter Druck gesetzt, dass ansonsten eine Insolvenz des Unternehmens und damit der endgültige Verlust des Arbeitsplatzes drohe, und stimmen sie der Weiterbeschäftigung zu erheblich schlechteren Bedingungen zu, kann sich dies als unzulässig erweisen.

Das Landesarbeitsgericht sah in dieser Vorgehensweise eine gesetzeswidrige Umgehung der zwingenden Vorschrift des § 613a BGB, wonach der Übernehmer eines Betriebs verpflichtet ist, die Mitarbeiter zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen.


Urteil des LAG Bremen vom 26.08.2004
3 Sa 80/04
Pressemitteilung des LAG Bremen
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