Haftungsverteilung bei Unfall mit stark alkoholisiertem Fußgänger
Wird ein Fußgänger, der nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 3,47 Promille auf einer Landstraße liegt, von einem Pkw überfahren, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall durch die Alkoholisierung des Fußgängers verursacht wurde.
Auch wenn der unfallbeteiligte Autofahrer mit 74 km/h statt zulässiger 50 km/h fuhr, trifft ihn nur ein hälftiges Mitverschulden, wenn ihm vor dem Unfall ein Fahrzeug entgegenkam, an dem die Scheinwerfer kurz aufgeblendet wurden und die Warnblinkanlage eingeschaltet war und er durch diese Irritation den auf der Straße Liegenden zu spät sah.
Urteil des OLG Oldenburg vom 19.04.2004
15 U 5/04
OLGR Oldenburg 2004, 324