Keine Witwenversorgung bei Ehelichung eines greisen Pensionärs
Eine 64-jährige Frau ehelichte einen 89-jährigen pensionierten Beamten. Nach dessen Tod erhoffte sie sich eine auskömmliche Witwenversorgung.
Die Erwartungen der Witwe wurden jedoch vom Verwaltungsgericht Lüneburg herb enttäuscht. Die Richter hielten es für unzumutbar, dass der Staat Witwen versorgen muss, die einen greisen Beamten geheiratet haben. Dies gilt insbesondere, wenn der Ehepartner erheblich jünger ist als der verstorbene Staatsdiener. Statt der beantragten 1.900 Euro monatlich erhielt die Witwe gerade einmal 24,11 Euro zugesprochen.
Urteil des VG Lüneburg vom 23.06.2004
1 A 159/04
WiWo 30/2004, 113
Pressemitteilung des VG Lüneburg