Entgeltfortzahlung für 61-jährige Inlineskaterin


Ein Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verlieren, wenn er die Krankheit durch eigenes Verhalten verschuldet hat. Schuldhaft in diesem Sinne handelt jedoch nur, wer gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt.

Das Saarländische Landesarbeitsgericht hat einen derartigen Fall grober Fahrlässigkeit verneint, wenn eine 61-jährige Arbeitnehmerin während der Mittagspause im selben Gebäude, in dem ihr Arbeitgeber einen Verbrauchermarkt betreibt, auf Inlineskates ein Restaurant aufsucht, dort auf der Toilette stürzt und sich die geübte Skaterin dabei ein Handgelenk bricht, nachdem sie die Schutzausrüstung kurz vorher abgelegt hatte.


Urteil des LAG Saarland vom 02.07.2003
2 Sa 147/02
MDR 2004, 638
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