Beratungsfehler bei voll finanziertem Immobilienerwerb
Der Verkäufer einer Eigentumswohnung macht sich wegen eines Beratungsfehlers schadensersatzpflichtig, wenn er mit einer Finanzierung des Kaufpreises ohne Eigenkapital wirbt, den Erwerber aber nicht auf eine ungewöhnlich lange Laufzeit der Finanzierung von 30 bis 34 Jahren und/oder auf die mit einem Disagio verbundenen Gefahren bei einer nur kurzzeitigen Zinsbindung hinweist.
Urteil des OLG Celle vom 07.12.2004
16 U 127/04
OLGR Celle 2005, 44