Hausfinanzierung über Tilgungslebensversicherung


Haus- bzw. Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie über eine Tilgungsversicherung finanziert haben, können nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe das finanzielle Risiko einer verminderten Versicherungsleistung u. U. auf die Bank abwälzen.

Enthält der Formulardarlehensvertrag eine Formulierung wie "die Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung bei der X-Versicherung ...", ist dies bei wörtlicher Auslegung und Fehlen anderweitiger Hinweise nur so zu verstehen, dass das Darlehen bei Auszahlung der Lebensversicherungssumme getilgt ist und dass dementsprechend weitere Zahlungen des Bankkunden zur Rückführung des Darlehens nicht erforderlich sind, wenn durch die derzeit üblichen Unterdeckungen bei Lebensversicherungsauszahlungen die Versicherungssumme nicht zur Tilgung ausreicht.


Urteil des OLG Karlsruhe vom 04.04.2003
15 U 8/02
RdW Heft 12/2004, Seite V
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