Erneute Klageabweisung wegen Rauchererkrankung


Bereits mehrere deutsche Gerichte haben Klagen von Rauchern wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Nikotin abgewiesen. Auch das Oberlandesgericht Hamm tritt der Einführung "amerikanischer Verhältnisse" entgegen.

Das Gericht wies die Klage eines Rauchers ab, der angeblich wegen Zigarettenkonsums einen Herzinfarkt erlitten hatte. Hierfür können grundsätzlich nicht die Zigarettenhersteller verantwortlich gemacht werden. Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens sollten nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Hinweispflichten jedermann hinlänglich bekannt sein. Wer trotzdem raucht, nimmt diese Gefahren bewusst in Kauf.


Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2004
3 U 16/04
Pressemitteilung des OLG Hamm
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