Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Krankheit
Ist ein Handelsvertreter so schwer erkrankt, dass eine Wiederherstellung seiner Arbeitsleistung auf absehbare Zeit nicht erwartet werden kann, kann dies den Unternehmer zur fristlosen Kündigung des Handelsvertretervertrages berechtigen.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 09.02.2004
5 U 284/03
NJW Heft 29/2004, Seite XII