Handelsvertretervertrag: unzulässige Einschränkung von Kontrollrechten
Nach dem Gesetz stehen dem Handelsvertreter umfassende Kontrollrechte hinsichtlich der Abrechnungen seines Arbeitgebers zu (§ 87c HGB). Diese Rechte dürfen nicht durch eine entsprechende Regelung im Handelsvertretervertrag eingeschränkt werden. Somit ist eine Vereinbarung im Handelsvertretervertrag, wonach bei nicht erhobenen Einwendungen des Handelsvertreters die Provisionsabrechnungen als anerkannt gelten, als nichtig anzusehen.
Urteil des OLG Hamm vom 12.03.2004
35 W 2/04
OLGR Hamm 2004, 267