Aufsichtsrat in Konkurrenzunternehmen


Die Tätigkeit als Vorstand eines konkurrierenden Unternehmens führt nicht zwangsläufig dazu, dass ein Kandidat von vornherein nicht als Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft in Betracht kommt. Die gleichzeitige Zugehörigkeit zu den Organen konkurrierender Unternehmen ist daher nach geltendem Recht zulässig.


Urteil des OLG Schleswig vom 26.04.2004
2 W 46/04
OLGR Schleswig 2004, 330
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