Abschleppkosten trotz Parkberechtigung des Anwohners


Durch eine Parkberechtigung für Anwohner soll einem Anlieger lediglich das Recht eingeräumt werden, sein Fahrzeug "kostenlos" auf kostenpflichtigen Parkplätzen abzustellen. Im Übrigen hat er sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregelungen zu halten.

Kündigt die Gemeinde durch rechtzeitiges Aufstellen von Halteverbotsschildern die Sperrung von Parkflächen wegen Bauarbeiten an, muss auch ein Anwohner mit Parkberechtigung die Abschleppgebühren tragen, wenn er seinen Wagen nicht rechtzeitig entfernt. Unerheblich ist hierbei außerdem, wenn der Fahrzeughalter im fraglichen Zeitraum einen längeren Urlaub angetreten hat. Dies entbindet ihn nicht von seiner Pflicht, etwa durch eine Vertrauensperson während seiner Abwesenheit nach seinem Fahrzeug sehen zu lassen.


Beschl. des VGH Bad.-Württemberg v. 19.08. 2003
1 S 2659/02
RdW 2004, 352
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