Keine Irreführung durch "Grünen Punkt" trotz Restmüllverwertung


Auch wenn Verpackungen wegen technischer Probleme nicht der Wiederverwertung, sondern dem Restmüll zugeführt werden, liegt keine Irreführung der Verbraucher vor, wenn für das Produkt eine Lizenz am Zeichen "Der Grüne Punkt" durch das Duale System vergeben wird.

Auch wenn einzelne Verbraucher annehmen, derart gekennzeichnete Artikel würden überwiegend einer Wiederverwertung zugeführt, fehlt es - laut Bundesgerichtshof - bei der gebotenen Abwägung der Interessen an einer wettbewerbsrechtlich relevanten Täuschung.


Urteil des BGH vom 19.02.2004
I ZR 76/02
ZAP EN-Nr. 619/2004
NJW 2004, 2521
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