Wettbewerbswidriges "Probe-Abo" zulasten des Zeitschriftenhandels
Der Wirtschaftswoche-Verlag bot in einer Sonderaktion ein Abonnement von zwölf Ausgaben der Zeitschrift zum halben Preis an. Ferner sollte der Abschluss des Test-Abos noch mit einer Uhr (Wert 8 bis 14,90 Euro) belohnt werden. Ein Verband von Zeitschriftenhändlern setzte sich gegen diese Werbemethode erfolgreich zur Wehr.
Das Angebot des Verlags sei - so das Oberlandesgericht Düsseldorf - im Hinblick auf den Preis, die Laufzeit und die Zugabe so attraktiv, dass sich zahlreiche Käufer, die bisher ein Abonnement abgelehnt und die Zeitschrift lieber über den Handel bezogen hatten, nunmehr für das angebotene Probe-Abo entscheiden würden. Da Zeitschriftenhändler einer Preisbindung unterliegen, hätte das attraktive Test-Abonnement nur durch Zugaben anderer Waren ausgeglichen werden können, was in dieser Einzelhandelssparte auch angesichts der ohnehin geringen Margen völlig unüblich sei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt nach alldem diesen massiven Entzug von Kunden zulasten des preisgebundenen Einzelhandels für wettbewerbswidrig.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.03.2004
U (Kart) 31/03
NJW 2004, 2100