Unzulässige Rechtsberatung durch angebotene Patiententestamente


Ein humanistischer Verband, der im Internet dafür wirbt, gegen Bezahlung von bis zu 96 Euro auch für Nichtmitglieder "im Rechtsverkehr voll verbindliche" Patientenverfügungen zu erstellen, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz. Das Landgericht Leipzig untersagte dem Verband seine zweifelhafte Betätigung.


Urteil des LG Leipzig vom 21.04.2004
5 O 2237/04
Pressemitteilung des LG Leipzig
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