Kein Wettbewerbsverstoß eines Reiseveranstalters bei unklarer Zeitungsannonce


Gibt ein Reiseveranstalter in einer Zeitungsanzeige über eine Italienreise an, dass die Fahrt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann, bleibt dabei jedoch unklar, bis zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgen soll, liegt darin kein Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten für den Reiseveranstalter. § 4 BGB-InfoVO schreibt nur für Reiseprospekte einen gewissen Mindestinhalt vor. Eine Zeitungsanzeige ist jedoch nicht als Prospekt im Sinne dieser Vorschrift anzusehen.


Urteil des OLG München vom 04.12.2003
6 U 4309/03
OLGR München 2004, 260
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