Fährt ein Kraftfahrer trotz länger als eine Sekunde anhaltendem Rotlicht (qualifizierter Rotlichtverstoß) in eine Kreuzung ein, kann der Strafrichter gleichwohl von der an sich angezeigten Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots absehen, sofern ein so genanntes Augenblicksversagen vorliegt. Ein solcher Fall kann anzunehmen sein, wenn ein Autofahrer abgelenkt durch die Suche nach einer Apotheke zur Besorgung von Medikamenten für seinen im Wagen befindlichen kranken Sohn an einer für ihn roten Ampel losfährt, sobald die für einen anderen Fahrstreifen geltende Ampel auf Grün umschaltet (so genannter Mitzieheffekt).
Beschluss des OLG Koblenz vom 03.03.2004
1 Ss 333/03
NJW 2004, 1400
ZAP EN-Nr. 464/2004