Wettbewerbsverstoß durch Verwendung einer verbraucherfeindlichen AGB-Klausel


Gesetzliche Verbraucherrechte dürfen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Dementsprechend ist eine Klausel in den AGB eines Internetversandhändlers für Computerkomponenten und -zubehör, nach der Mängel an der Ware innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung gemeldet werden müssen, unwirksam.

Die Verwendung einer solchen Klausel stellt zudem einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 11 UWG dar und kann eine Abmahnung eines Konkurrenten oder eines Verbraucherschutzverbandes nach sich ziehen.


Beschluss des KG Berlin vom 04.02.2005
5 W 13/05
KGR Berlin 2005, 284
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